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Montag
18.02.2002

Das Zürcher Bezirksgericht hat einen Fotografen freigesprochen, der vor zwei Jahren Bilder an der unbewilligten 1.-Mai-Nachdemonstration schoss. An der 1.-Mai-Nachdemo 2000 in Zürich kam es zu wüsten Szenen: Vermummte Demonstranten errichteten Barrikaden, es flogen Steine und Flaschen. Der angeklagte 24-jährige Student, freiberuflich als Fotograf für diverse Zeitungen tätig, lichtete die Krawalle aus nächster Nähe ab und noch am selben Tag wurde er festgenommen. Jetzt musste er sich vor dem Einzelrichter wegen Landfriedensbruch verantworten und weil er Polizisten fotografiert hatte, kam eine Anklage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten hinzu. Die Anklage forderte 14 Tage Gefängnis bedingt. Der Angeklagte habe sich inmitten der Demonstranten aufgehalten, habe die Szenen «hautnah» fotografiert und sei damit an den Krawallen beteiligt gewesen, hiess es in der Anklageschrift. Der Angeklagte berief sich auf die Pressefreiheit und verteidigte sich: Die Nachdemonstration sei ein wichtiges Medienereignis gewesen, zudem habe er weder Steine geworfen noch Barrikaden errichtet, sondern als Aussenstehender fotografiert. Das Gericht stufte das Verhalten des Fotografen nicht als strafbar ein, wie dem am Montag bekannt gewordenen Urteil zu entnehmen ist und sprach ihm eine Entschädigung von 800 Franken zu. Die Begründung für das aus presserechtlicher Sicht bedeutsame Urteil steht noch aus.