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Donnerstag
28.02.2002

Das Bezirksgericht Zürich hat die Begründung der Verurteilung dreier «Facts»-Journalisten wegen Beschimpfung vorgelegt. Das Gericht beurteilt die im März 2001 erschienene Fotomontage, auf der Prinzessin Stephanie von Monaco und Franco Knie zu sehen sind, als «eine äusserst schlüpfrige, ans Pornografische grenzende, obszöne und verderbte Diskreditierung der Dargestellten». Damit würden die Dargestellten nicht nur der Lächerlichkeit preisgegeben, sondern «krass beleidigt und in ihrer Ehre verletzt», teilte das Bezirksgericht am Donnerstag mit. Man muss laut Gericht zwischen satirischen Darstellungen aus öffentlichem, politischem oder beruflichem Bereich und solchen aus dem privaten oder gar intimen Bereich unterscheiden. Im letzteren Fall müsse der Bezug zur Realität «augenfällig, direkt und unmittelbar» sein. Im vorliegenden Fall seien die Macher jedoch zu weit gegangen. Tamedia, die das Nachtrichtenmagazin herausgibt, will das Urteil nun ans Obergericht weiterziehen. Das Urteil des Bezirksgerichts berücksichtige die vom Bundesgericht aufgestellten Kriterien für eine zulässige Satire ungenügend. Satire dürfe überzeichnen, kritisieren und Personen oder Ereignisse mit Ironie darstellen, fügte Tamedia an. Mehr zu dem Fall unter: Saftige Bussen für «Facts»-Journalisten und «Facts»-Journalisten vor Gericht