Abwarten im Fall Erich Vogel: Die Entscheidung, ob der Ex-GC-Manager Vogel zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wird, ist immer noch offen. Der Termin für die Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Vogel wird am Montag bekannt gegeben. Dies teilte das Bezirksgericht Zürich auf Anfrage des Klein Reports mit.
Unter dem Vorsitzenden Alain Kessler werde momentan noch über den Fall beraten. Kessler werde dann die Parteien am Montag, oder falls die Urteils- oder Terminfindung länger daure am Dienstag, informieren.
Die Staatsanwaltschaft wirt Erich Vogel vor, er habe seinem Bekannten, dem Luzerner Spielervermittler Peter Bozzetti, beim Versuch geholfen, den YB-Sportchef Fredy Bickel zu erpressen. Sie hätten Bickel gedroht, brisante Dokumente der Zeitung «Blick» weiterzugeben, falls dieser kein Schweigegeld bezahle.
Erich Vogel verweigerte am Donnerstag vor Gericht die Aussage. Als er zum Abschluss der mehrstündigen Hauptverhandlung das Schlusswort erhielt, war er weniger schweigsam: Er sprach eine halbe Stunde lang und erklärte, dass der Staatsanwalt dem Rechtsanwalt von Fredy Bickel, Daniel Glasl, auf den Leim gegangen war.
Es gebe keine Wahrheit, nur Versionen, meinte Vogel und schloss mit der Hoffnung, dass er das Gericht von seiner Version habe überzeugen können.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den vorbestraften Bozzetti wegen versuchter Erpressung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Für den nicht vorbestraften Vogel verlangt sie wegen Gehilfenschaft zur Erpressung eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.