Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) empfiehlt den Kantonen, für die Vermittlung von Medikamenten im Detailhandel eine Bewilligungspflicht einzuführen. Dies würde die Beratung durch Fachpersonen gewährleisten, schreibt die IKS in einer Mitteilung vom Dienstag. So soll ein Medikament nicht direkt durch einen Internet-Shop, sondern durch angeschlossene Apotheken und Drogerien abgegeben werden. Zudem will die IKS mit dem Bericht «e-commerce im Internet» Rechtsunsicherheiten beim Handel über das Netz ausräumen. Das Heilmittelgesetz enthält nämlich keine Bestimmungen über das Internet, verbietet aber den Versandhandel mit Medikamenten. Der IKS-Bericht grenzt den Versandhandel nun von Internet-Handel, dem Nachversand und der Vermittlung ab.
Dienstag
25.09.2001