Im ersten Strafprozess um Fotos vom tödlichen Unfall von Prinzessin Diana hat die Staatsanwaltschaft am Freitag in Paris Bewährungsstrafen für die Bildreporter gefordert. Angeklagt sind drei Fotografen, die vor über sechs Jahren Diana und ihren Begleiter Dodi al Fayed verfolgt hatten. Ihnen wird Verletzung der Privatsphäre des Paares vorgeworfen, weil sie Fotos von der sterbenden Diana und von Dodi in den Trümmern ihres Fahrzeugs gemacht haben. Die Klage hatte Dodis Vater, Mohammed al Fayed, Besitzer des Londoner Luxuskaufhauses «Harrods», eingereicht. Die sechs Fotos, um die es geht, sind nie veröffentlicht worden.
Auf den Fotos sind Prinzessin Diana und Dodi al Fayed nach Verlassen des Hotels Ritz in Paris zu sehen, während der Autofahrt und nach dem Unfall im Wageninneren. Nach französischem Recht verletzen Fotos, die das Wageninnere zeigen, die Intimsphäre. Als Höchststrafe haben die Angeklagten ein Jahr Haft und 45 000 Euro Geldstrafe zu erwarten. Die strittigen Fotos spielten bereits in früheren Verfahren, die Mohammed al Fayed angestrengt hatte, eine Rolle. Diese wurden jedoch ausnahmslos eingestellt. Das Gericht hat die Urteilsverkündung für den 28. November angesetzt. Der Anwalt von Mohammed al Fayed hatte vor Gericht gefordert, dass die Fotografen symbolisch einen Euro zahlen sollten. Ausserdem müsse dies in den Medien verbreitet werden, «damit jeder weiss, dass die Veröffentlichung derartiger Fotos nicht möglich sein wird». Mehr: Drei Fotografen wegen Diana-Unfalls vor Gericht, Hatten die Fotografen die Privatsphäre verletzt?
Sonntag
26.10.2003