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Montag
10.09.2012

Bettina Wulff, die Ehefrau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, hat von Moderator Günther Jauch verlangt, nicht weiter über Gerüchte über ihre Vergangenheit zu berichten. Sie hatte Jauch deshalb mehrmals aufgefordert, eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Nachdem Wulff noch eine Klage bezüglich «Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen» nachreichte, hat der Moderator gemäss der «Süddeutschen Zeitung» nun nachgegeben und den Unterlassungsanspruch anerkannt.

Jauch hatte im Dezember 2011 in einer Sendung den stellvertretenden Chefredaktor der «Bild»-Zeitung gefragt, ob die Redaktion eine Geschichte über das frühere Leben von Bettina Wulff in petto habe, die bisher aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten nicht gedruckt worden sei. Jauch stützte sich dabei auf einen Bericht der «Berliner Zeitung».

Ebenfalls Klage hatte Bettina Wulff gegen Google eingereicht, weil beim Eingeben ihres Namens in die Suchleiste die Anfrage durch die Autocomplete-Funktion um Begriffe wie «Prostituierte», «Escort» und «Rotlichtvergangenheit» ergänzt werden. Google argumentiert, dass diese Begriffe deshalb auftauchen, weil die Nutzer diese so eingeben würden, das Unternehmen diese Zuschreibung also nicht selbst vornehme.