Ab dem nächsten Jahr gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zudem darf nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden.
Der Bundesrat hat entschieden, zwei entsprechende Gesetzesvorlagen zur Änderung des Obligationenrechts und des Konsumkreditgesetzes (KKG) in Kraft zu setzen. Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten bei Telefongeschäften künftig besser geschützt und insbesondere Jugendliche vor Verschuldung bewahrt werden.
Bisher besteht lediglich bei sogenannten Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen. Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Obligationenrechts wird das Widerrufsrecht auf Telefongeschäfte ausgedehnt. Gleichzeitig wird für all diese Geschäfte die bisherige 7-tägige Widerrufsfrist auf 14 Tage verlängert.
Mit dem Inkrafttreten der KKG-Revision wird auch die aggressive Werbung für Konsumkredite verboten. Wer vorsätzlich gegen dieses Verbot verstösst, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft.
Welche Werbung als aggressiv gilt, definiert die Kreditbranche in einer Konvention selber. Falls die Selbstregulierung scheitert oder ungenügend ist, wird der Bundesrat festlegen, was unter aggressiver Werbung zu verstehen ist.