Die Besitzverhältnisse von Berliner Zeitungen müssen künftig offen gelegt werden. Das beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag. Sämtliche Parteien stimmten einer entsprechenden Änderung des Berliner Pressegesetzes zu, nach welcher der Verleger die «Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse seines Verlags und seine Rechtsbeziehungen zu verbundenen Presse- und Rundfunkunternehmen» veröffentlichen muss. Bei Tages- oder Wochenzeitungen und Magazinen muss die Veröffentlichung halbjährlich erfolgen.
Freitag
29.11.2002