Der Besitzer eines Whirlpool-Geschäfts hat sich bei der Ombudsstelle der SRG über einen Beitrag der Konsumentensendung «Kassensturz» beschwert. Er werde darin als Betrüger aufgestellt und der Experte, der in der Sendung beigezogen worden sei, habe keine Ahnung, monierte er.
Kunden des Beschwerdeführers hatten ihm im Beitrag, der am 26. August ausgestrahlt wurde, vorgeworfen, ihnen den falschen Whirlpool geliefert zu haben.
Der Kritisierte erklärt, er habe diesen Fehler zugegeben und das Geld zurückerstattet. Es handle sich bei dem falschen Pool aber um ein hochwertigeres Modell, als das ursprünglich bestellte. Den Experten, der im «Kassensturz» das Gegenteil behauptete, bezeichnete er als unerfahren, er habe in einem Leben nur zehn Pools verkauft und sei kein Fachmann.
In vielen umstrittenen Punkten wie bezüglich der Qualität des Pools stehe Aussage gegen Aussage, schrieb der Ombudsmann Achille Casanova in seiner Antwort.
Das Selbstkontrollorgan des Schweizer Radio und Fernsehens kommt zum Schluss, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt habe. Die wichtigste Aussage, die Lieferung des falschen Pools, sei unumstritten. Der im Beitrag befragte Experte sei zwar ein Konkurrent des Beschwerdeführers, ihm könne aber durchaus fundierte Erfahrung mit dem Thema attestiert werden.
Gleichzeitig rügt Casanova den vom «Kassensturz» befragten Experten, weil dieser auf seiner Firmenwebseite mit dem «Whirlpool»-Beitrag wirbt und den Beschwerdeführer verunglimpft. «Ich erachte eine derartige Werbung als unfair und möglicherweise im Widerspruch mit den Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb», so Casanova.
Dies habe jedoch nur indirekt mit der Sendung zu tun. Der Beschwerdeführer habe mehrmals Gelegenheit erhalten, sich im «Kassensturz» selbst zur Sache zu äussern, habe aber darauf verzichtet.
«Das Publikum war insgesamt in der Lage, sich über die Angelegenheit eine eigene Meinung zu bilden», so das Fazit des Schlussberichts.