Ende letzten Jahres sind zwei Beschwerden gegen eine Kampagne der «Allianz gegen Werbeverbote» bei der Lauterkeitskommisson eingereicht worden. Die eine richtete sich gegen einen Spot, der im Fernesehen DRS zu sehen gewesen war, die andere gegen Anzeigen in der Presse. Die erste Klage stellte fest, dass die TV-Spots der Allianz gegen Werbeverbote einen politischen Inhalt hätten, und da politische Werbung am TV gemäss RTVG verboten sei, seien die Spots unrechtmässig ausgestrahlt worden.
Die Erste Kammer der Lauterkeitskommission hat die Beschwerde im Februar entgegen genommen und festgestellt, dass nicht der Inhalt der Kampage, sondern deren Ausstrahlung am TV gerügt wurde. Das sei eine medienpolitische, nicht eine lauterkeitsrechtliche Frage, für deren Beurteilung die Lauterkeitskommission nicht zuständig sei. Auf die Beschwerde wurde deshalb gar nicht eingetreten.
Im zweiten Fall richtete sich die Beschwerde gegen Zeitungsinserate derselben Kampagne. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Anzeigen seien irreführend, da sie den Eindruck erweckten, es gehe um allgemeine Werbeverbote, dabei seien nur Suchtmittel betroffen.
Die Lauterkeitskommission kam nun zum Schluss, dass die Kampagne in überzeichnender Art auf die Gefahr zunehmender Werbeverbote hinweise. Irreführende Täuschung sei nicht zu bejahen, weil die Aussage «Stopp-Werbeverbote» eine generelle Aussage darstelle. Dazu die LK: «Es ist bekannt, dass in der Schweiz und in der EU Bestrebungen im Gang sind, Werbeverbote auch ausserhalb der Bereiche Alkohol und Tabak einzuführen.» Für den durchschnittlich informierten Konsumenten sei deshalb erkennbar, dass sich die Kampagne gegen eine drohende Ausuferung von Werbeverboten richte. Mit dieser Begründung hat die Lauterkeitskommission die Beschwerde abgewiesen.
Dienstag
09.03.2004