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Montag
04.04.2022

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Marc Schwenninger ist Geschäftsführer der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation...      (Bild © SLK)

Marc Schwenninger ist Geschäftsführer der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation... (Bild © SLK)

Noch nie sind so viele Beschwerden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission verhandelt worden wie im Jahr 2021. Und das nur drei Jahre, nachdem ein Tiefststand vermeldet wurde, wie der Klein Report bereits berichtete.

Der Klein Report hat dem Geschäftsführer der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation (SLK), Marc Schwenninger, Fragen zum «Rekordjahr» gestellt.

Worin sehen Sie die Gründe für diesen Beschwerde-Rekord?
Marc Schwenninger: «Die Beschwerdezahlen sind über die Jahre volatil. Es kann sein, dass die Leute mit Homeoffice et cetera mehr Zeit hatten, sich Beschwerden bei der SLK zu widmen.»

Nicht erst seit Corona ist der gesellschaftliche Diskurs schärfer geworden die letzten Jahre. Das kann man nicht nur auf Facebook oder in den Kommentarspalten der Zeitungs-Websites feststellen, sondern auch die unterschiedlichen Ombudsstellen, die über Medien-Beschwerden entscheiden, melden Rekordzahlen und fühlen sich zum Teil als Blitzableiter für gesellschaftliche Grosswetterlagen. Sehen Sie hier auch einen Zusammenhang im Feld der SLK?
Schwenninger: «Die Zunahme der Beschwerdefälle ist bei der SLK nicht im Ausmass wie beim Presserat. Für die SLK ist es keine ausserordentliche Zunahme. Die aktuellen gesellschaftlichen Strömungen im Sinne von ‚Fake News‘, ‚Medienkritik‘ et cetera betreffen meines Erachtens die redaktionelle Kommunikation, weniger die kommerzielle.»

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat den Grundsatz Nr. B.15 «redaktionell überarbeitet». Dabei geht es um die Trennung zwischen redaktioneller Information und kommerzieller Kommunikation. Was genau ist neu an den Bestimmungen? Und haben die Beschwerden zur Trennung von Redaktion und Werbung in den letzten Jahren zugenommen?
Marc Schwenninger: «Inhaltlich ist nichts neu. Das Erkennbarkeitsgebot von kommerzieller Kommunikation war in letzter Zeit ein Thema bei Beschwerden im Zusammenhang mit Influencer Marketing. Wie dem TB auf Seite 42 zu entnehmen ist, ist eher ein Rückgang zu verzeichnen. Das kann sich aber auch schnell wieder ändern.»

Viele Medienhäuser haben Native Advertising in den letzten Jahren gepusht, um die Rückgänge in der Print-Werbung wettzumachen. Kritiker sagen, die Verlage seien drauf und dran, ihre Seele zu verkaufen, weil sie die journalistische Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen. Wie sieht die Lauterkeitskommission diese Problematik?
Schwenninger: «Die Lauterkeitskommission als unabhängiges Beschwerdeorgan hat analog der staatlichen Gerichte keine Meinung. Es gelten die entsprechenden Grundsätze und jedermann kann bei der SLK eine Beschwerde zu diesem Thema einreichen, welche dann objektiv und unabhängig beurteilt wird. Meinungen zu Vorgängen in der Branche können die Branchenverbände haben wie KS/CS et cetera.»

Auch der Schweizerische Presserat beschäftigt sich immer wieder mit der Trennung von redaktionellen Inhalten und kommerzieller Kommunikation. Kooperieren die beiden Selbstregulierungsorganisationen an dieser inhaltlichen Schnittstelle?
Marc Schwenninger: «Wir sind im engen Austausch und pflegen einen regelmässigen Kontakt mit dem Presserat.»