Am 4. Februar 2014 erschien in «20 Minuten» der Artikel «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit». Der Untertitel lautete: «Die IV wird von der OECD kritisiert: Es werde zu wenig getan, um Arbeitskräfte mit psychischen Problemen besser in die Berufswelt zu integrieren.»
Am 2. März 2014 reichte der Verein Selbstbestimmung.ch beim Schweizer Presserat eine Beschwerde ein. Der Artikel erwähne die Hauptkritikpunkte der OECD (mangelhafte institutionelle Zusammenarbeit und fehlendes Engagement der Arbeitgeber) nicht und verweise einseitig auf deren Kritik am Rentensystem. Durch die Unterschlagung dieser beiden Kritikpunkte und die Illustration des Artikels mit einem Foto, das ein «Botellòn» zeige, werde Personen, die aufgrund psychischer Krankheiten erwerbsbeeinträchtigt seien, unterstellt, sie würden lieber dem Steuerzahler zur Last fallen und feiern, statt zu arbeiten.
Am 22. April 2014 nahm der Rechtsdienst von Tamedia Stellung. Er beantragte, nicht auf die Beschwerde einzutreten und sie eventuell abzuweisen. «20 Minuten» habe den Inhalt des Artikels unverändert von der SDA übernommen. Insgesamt habe der Artikel weder Informationen unterschlagen noch irgendwelche Meinungen oder Tatsachen entstellt. Dem Journalisten stehe es frei, auf seine eigene Art über ein Thema zu berichten. Dieser Ermessensspielraum sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit.
Am 29. Dezember 2014 beschloss der Presserat, die Beschwerde abzuweisen. «20 Minuten» hat mit dem Artikel die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.