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Freitag
09.07.2010

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) des Bundes hat eine Beschwerde gegen drei Beiträge der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens abgewiesen. Thema der beanstandeten Berichte bildete das Risiko von Nebenwirkungen bei häufig verwendeten Antibabypillen.

Vor gut einem Jahr strahlte das Nachrichtenmagazin «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens drei Beiträge zum Fall von Céline aus. Das Mädchen erlitt wenige Wochen nach Beginn der Einnahme der Antibabypille Yasmin eine Lungenembolie und ist seitdem schwer behindert. Wahrscheinliche Ursache ist laut des ärztlichen Befunds die Verwendung des Verhütungsmittels. Anhand dieses Falls thematisierte «10 vor 10» das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen bei der Verwendung solcher Präparate.

In der gegen die Beiträge erhobenen Beschwerde wurde vorab gerügt, es werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass die Antibabypille Yasmin besonders gefährlich sei. Das im Radio- und Fernsehgesetz festgeschriebene Sachgerechtigkeitsgebot sei dadurch verletzt worden.

Insbesondere der erste grundlegende Beitrag von «10 vor 10» thematisiert das Risiko von Nebenwirkungen bei der Verwendung entsprechender Verhütungsmittel aus dem Blickwinkel eines mutmasslichen Opfers und nicht in neutraler, distanzierter Weise. Jedoch sei «ein entsprechender anwaltschaftlicher Fokus im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots zulässig, erfordert aber erhöhte Anforderungen an die Transparenz und die journalistische Sorgfaltspflichten», schrieb die UBI in ihrer Medienmitteilung am Donnerstag.

Die programmrechtliche Beurteilung habe ergeben, dass der besondere Blickwinkel des ersten Beitrags, welcher auch die beiden Folgebeiträge beeinflusste, für das Publikum klar erkennbar war. «Die Vertreiberin von Yasmin konnte sich im Übrigen zu allen sie betreffenden Vorwürfen von Tragweite äussern und ihren gegenteiligen Standpunkt begründen.

Ihre Aussagen wurden durch inhaltlich identische Stellungnahmen von Swissmedic, der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes, und der Ärzteschaft noch unterstützt», hiess es in der Mitteilung weiter. Die zum Zeitpunkt der Ausstrahlung herrschende Auffassung, wonach Yasmin und auch andere neue Präparate mit hormonalen Wirkstoffen gegenüber älteren Antibabypillen kein höheres Risiko aufweisen würden, sei in allen drei Beiträgen in transparenter Weise zum Ausdruck gekommen.

Die UBI hat einstimmig beschlossen, die Beschwerde abzuweisen. Der entsprechende Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.