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Freitag
17.04.2015

TV / Radio

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Abstimmungsbeschwerde des Schweizerischen Gewerbeverbands abgewiesen, wie der Wirtschaftsverband dem Klein Report auf Nachfrage mitteilte. Der Gewerbeverband hatte das von der Bundeskanzlei lancierte Abstimmungsbüchlein zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) moniert.

«Die Beschwerde war wichtig, um abzumessen, wie gross unser Spielraum ist», sagte Dieter Kläy, Ressortleiter Mobilität und Wirtschaftsrecht beim Gewerbeverband, dem Klein Report. «Letztlich ging es bei der Entscheidung des Regierungsrates um Wertungsfragen.»

Die Bundeskanzlei stellte dem Satz des Referendumskomitees «Es drohen damit 1000 Franken Mediensteuer pro Haushalt und Jahr in den nächsten Jahren» die Ergänzung «Nach Ansicht des Komitees» voran. Aus der Sicht des Gewerbeverbands verletzte dieses Eingreifen in die Argumente des Komitees die politischen Rechte der freien Willensbildung.

Nach der Abweisung der Beschwerde durch den Regierungsrat hat sich die Sache für den Gewerbeverband aber erledigt. Die Möglichkeit, die Beschwerde vor das Bundesgericht weiterzuziehen, will der Verband laut Kläy nicht nutzen: «Das Bundesgericht würde über die Sache nicht in nützlicher Frist entscheiden, daher macht eine Einsprache für uns keinen Sinn mehr», meinte er abschliessend.