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Freitag
23.12.2022

Werbung

Liegt bei Marc Schwenninger auf dem Tisch

Liegt bei Marc Schwenninger auf dem Tisch

Im November hat die Klima-Allianz Schweiz bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) Beschwerde eingereicht. Betreff: die «irreführende Werbung der Fifa zur Klimaneutralität der Weltmeisterschaf Katar».

Die Beschwerde stützt sich auf Berichte, wonach die Behauptungen der Fifa zur klimaneutralen WM «auf einer fragwürdigen Emissionsbuchhaltung und auf Kompensationsprogrammen von zweifelhafter Qualität» beruhten.

Zum Bericht über diese Beschwerde hat der Klein Report ergänzende Fragen an Marc Schwenninger gestellt, Geschäftsführer der Lauterkeitskommission.

Was sagt die Schweizerische Lauterkeitskommission zu der erwähnten Klima-Beschwerde gegen die Fifa?
Marc Schwenninger
: «Wie alle anderen Beschwerden werden auch die Fifa-Beschwerden nach den geltenden Verfahrensregeln bearbeitet.»

Was sind die Grundsätze der schweizerischen Lauterkeitskommission zu Umwelt- und Klima-Aussagen in der kommerziellen Kommunikation? Woran orientiert sie sich bei der Beurteilung von entsprechenden Beschwerden?
Schwenninger
: «Tatsachenbehauptungen in der kommerziellen Kommunikation müssen richtig sein (Art. 3 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Der Werbende muss den Nachweis der Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen erbringen können (Art. 13a UWG). Darüber hinaus kommen die weiteren Detailanforderungen des Werbe- und Marketingkodex der Internationalen Handelskammer ICC zur Anwendung (Kapitel D «Werbung und Marketing mit Umweltbezug».

Und was tut die schweizerische Lauterkeitskommission, wenn sie unlautere Werbung feststellt? Und wie schätzt sie die Wirkung ihrer Arbeit auf die Werbetreibenden ein?
Marc Schwenninger
: «Wird eine Beschwerde gutgeheissen, so erfolgt gemäss Geschäftsreglement der SLK eine entsprechende Empfehlung an die Beschwerdegegnerin. Die über 50-jährige Erfahrung der SLK ist: ‚Seriöse‘ Unternehmen in der Schweiz halten sich in aller Regel an solche Empfehlungen.»

Zur Frage nach bereits behandelten Fällen inklusive Stellungnahme der Lauterkeitskommission hat Marc Schwenninger darauf verwiesen, dass diese mit dem Suchbegriff «Green Marketing» auf der Entscheid-Datenbank der SLK «recherchierbar» sind.

Über die Häufigkeit solcher Beschwerden bezüglich Greenwashing führe die Lauterkeitskommission «keine Statistik».