Der Bundesrat will die Bestimmungen lockern, die es Unternehmen untersagen, mehr als zwei TV- oder Radio-Konzessionen zu besitzen. Der Nationalrat stützte bei der Diskussion in der Frühjahrssession den Vorschlag, wonach der Bundesrat Ausnahmen für die Einführung neuer Verbreitungstechnologien vorsehen kann.
Die Beschränkung der zulässigen Anzahl Konzessionen wirke sich hemmend auf die technologische Entwicklung aus, teilte der Bundesrat in seiner Botschaft zur RTVG-Revision mit. «Die angesprochenen Medienunternehmen können und wollen mit der bestehenden Regelung jedoch faktisch nicht investieren, da sie grösstenteils bereits über zwei Radiostationen verfügen, die über UKW verbreitet und damit bestens etabliert sind.»
SVP-Nationalrätin Natalie Rickli schlug während der Debatte in Bern sogar vor, den entsprechenden Abschnitt, der eine Beschränkung vorsieht, gleich ganz aus dem Gesetz zu streichen. Sie blitzte mit ihrem Antrag allerdings mit 115 zu 69 Stimmen ab.