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Dienstag
05.05.2020

Medien / Publizistik

Berner Regierung will Einführung der «eAnzeiger» für Gemeinden auf dem sogenannten Amtsblattportal (SHAB)...   (© Berner Regierungsrat/Video)

Berner Regierung will Einführung der «eAnzeiger» für Gemeinden auf dem sogenannten Amtsblattportal (SHAB)... (© Berner Regierungsrat/Video)

Nur noch in elektronischer Form gibts das Amtsblatt des Kantons Bern bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres.

Nun möchte der Berner Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen wie der Kanton. Und der publiziert alles über die Plattform des Schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft, dem sogenannten Amtsblattportal.

«Die Einzelheiten der elektronischen Bekanntgabe der Gemeinden sollen sich dementsprechend nach den Vorschriften der kantonalen Publikationsverordnung richten», teilte der Berner Regierungsrat am 1. Mai mit. Der Grosse Rat werde die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2021 beraten.

Für die Gemeinden soll mit der Änderung zwar die Wahlfreiheit geschaffen werden, ihre amtlichen Bekanntmachungen weiterhin in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger oder neu in elektronischer Form zu veröffentlichen.

Das Ziel oder der Wunsch der Berner Regierung ist aber «eine rasche und kostengünstige Umsetzung», damit die Gemeinden auf der gleichen Online-Plattform publizieren wie der Kanton, also die Einführung der «eAnzeiger» für Gemeinden.

Der Regierungsrat habe die Direktion für Inneres und Justiz ermächtigt, zur Änderung des Gemeindegesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, das bis zum 31. August 2020 dauert.