Der Regierungsrat des Kantons Bern zieht eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) einer Totalrevision vor, teilte das kantonale Amt für Information am Dienstag mit. Der Rat ist überzeugt, dass mit einer Teilrevision die notwendige Anpassung an den raschen technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel schnell realisiert werden könne. Der Entwurf zielt in die richtige Richtung. Bedenken äussert der Berner Rat bezüglich der vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlagen für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR). Die SRG SSR würde damit Beschränkungen und Kontrollen unterstellt, die mit einer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren seien. Der Rat spricht sich für eine zukunftsgerichtete Medienförderung auf Bundesebene aus und für die Beibehaltung der Werbeverbote für Tabak, Alkohol und rezeptpflichtige Heilmittel. Im Weiteren bezeichnet er die Aus- und Weiterbildung der Medienschaffenden als ein wichtiges Anliegen.
Dienstag
01.05.2001