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Samstag
27.10.2012

Ein Gericht in Mailand hat den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi erstinstanzlich wegen Steuerbetrugs zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, wobei drei Jahre davon wegen eines Amnestiegesetzes aus dem Jahr 2006 entfallen.

Zudem wird es dem Präsidenten der Partei Popolo della Libertà (Partei der Freiheit) während fünf Jahren untersagt, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Das Urteil, das in Zusammenhang mit Scheingeschäften bei Berlusconis Fernsehkonzern Mediaset steht, ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht kam laut Medienberichten zum Schluss, dass Berlusconi in den 1990er-Jahren an einer Reihe fingierter Verkäufe von TV-Rechten bei Mediaset federführend beteiligt gewesen ist. Dem Konzern, der zu 51 Prozent der Familienholding Berlusconis gehört, wird vorgeworfen, die Kosten von TV-Rechte künstlich in die Höhe getrieben zu haben.

So habe Mediaset Rechte im grossen Stil an ausländische Scheingesellschaften verkauft und anschliessend zu überhöhten Preisen zurückgekauft. Dadurch seien die Gewinne und Steuern des Medienunternehmens auf dem Papier markant tiefer ausgefallen, als sie tatsächlich waren. Insgesamt fordert das Gerichtsurteil eine Rückzahlung Berlusconis an die italienischen Steuerbehörden in der Höhe von zehn Millionen Euro.

Berlusconis Anwälte haben am Wochenende angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Der Verurteilte selbst nutzte die Aufmerksamkeit für politische Rundumschläge und betonte, «auf dem Spielfeld» bleiben zu wollen.

Hingegen bekräftigte er, zu den Parlamentswahlen 2013 nicht als Spitzenkandidat des Popolo della Libertà antreten zu wollen.