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Donnerstag
21.12.2023

Medien / Publizistik

Nun also auch bei der Bundestagswahl von 2021: Berlin schlampt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt Fehler bei den Wahlen in Berlin im Jahr 2021. Die Bundestagswahlen müssen wiederholt werden - dies die schlechte Nachricht. 

Die gute: Die Wahlwiederholung findet nicht überall, sondern nur in einem Teil statt. 

Wir erinnern uns: Auch Berlin als Stadt und Bundesland, musste die Wahlen wiederholen. Mit dem Resultat, dass die Grünen, die 2021 noch in der Berliner Regierung sassen, im April 2023 hochkant rausflogen. Das Chaos in Berlin betrifft nun also auch die Bundestagswahl. Lange Warteschlangen, zu wenige Wahlzettel, Unterbrechungen bei der Stimmabgabe und und und.

Die klagende Unions-Fraktion wollte eine gesamte Wahlwiederholung in Berlin. Dies hätte allenfalls das Sprengpotenzial, dass die Bundestagswahl und deren Fraktionen die Regierung stürzen könnten. 

Das Bundesverfassungsgericht beharrte deshalb auf «Bestandsschutz» der gewählten Parlamente und ordnet nur 455 Bezirke an, von insgesamt 2256, in denen wieder gewählt wird.