Wenn eine Zeitung einen offensichtlichen Fehler gemacht hat und sich kurz darauf öffentlich sowie mit einem Schreiben an den Betroffenen persönlich und in aller Form entschuldigt hat, sieht der Schweizer Presserat keinen Grund, das Thema auch noch zu behandeln. «Der Presserat könnte höchstens noch einmal feststellen, worüber sich die Parteien schon einig sind», heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zur Begründung, weshalb der Presserat auf die Beschwerde nicht eingetreten ist.
In dem Fall ging es um einen Bericht der Gratiszeitung «News» zum Thema «Sterbehilfe», wobei die Bildlegende zum Porträt des Dignitas-Gründers wie folgt gelautet hatte: «Bereit, Gesunde zu töten: Ludwig A. Minelli.» Wenige Tage später räumte die Zeitung ein, diese Legende sei «überspitzt formuliert und letztlich falsch» gewesen und entschuldigte sich in aller Form bei Minelli. Ebenfalls ging ein entsprechendes Schreiben des Tamedia-Rechtsdienstes an Minelli persönlich, was laut Presserat genügend ist. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25340.htm
Mittwoch
28.10.2009



