Der «Beobachter» hat einen Rüffel vom Presserat kassiert. Obwohl von angeblicher Geldhinterziehung und einem Geschäftskonkurs die Rede war, gab die Redaktion der beschuldigten Person keine Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im April berichtete der «Beobachter» über mehrere Entlassungen beim Berner Heimatwerk. In dem Artikel wurde behauptet, diese Genossenschaft sei finanziell in Schieflage geraten, weil eine frühere Geschäftsführerin Geld hinterzogen habe. Dafür wurde ein Insider der Genossenschaft als einzige Quelle genannt.
«Das reicht nicht», pfiff der Presserat das Magazin zurück. Die Entlassung von elf Mitarbeiterinnen und die Verursachung einer Liquidation sei keine Lappalie, sondern wiege schwer. Eine Anhörung sei nötig gewesen, «selbst wenn die Beschuldigte für ein breites Publikum nicht unmittelbar identifizierbar war».
Belastend kommt für den «Beobachter» hinzu, dass die Redaktion nach der ersten Publikation von der Betroffenen darauf aufmerksam gemacht worden war, dass die Summe der Geldhinterziehung, wenn überhaupt, so gering sei, dass diese gar keine Ladenschliessung hätte zur Folge haben können. Und sogar, dass die angebliche Liquidation gar nicht stattgefunden habe.
«Diese Hinweise hätte der ‘Beobachter’ vor der zweiten Publikation sorgfältig überprüfen müssen.» Die Zeitschrift hat laut Presserat den Journalistenkodex in den Punkten Wahrheitssuche, Quellenarbeit und Anhörungspflicht verletzt.