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Mittwoch
12.03.2003

Benützer von Handy-Prepaidkarten müssen künftig identifizierbar sein. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und hat dies am Mittwoch mit 124 zu 27 beschlossen. Demnach müssen Mobiltelefonie-Anbieter während mindestens zwei Jahren Auskünfte über Personen erteilen können, die Prepaid-Karten für ihr Handy benützen. Den Ausschlag für diese Neuerung gaben im Parlament jüngste Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft, dass anonyme Schweizer Prepaidkarten im Ausland von Terroristen verwendet wurden. Interessant hingegen ist, dass es ausgerechnet in den USA keine Registrierungspflicht gibt.

Die Verwendung von Prepaidkarten im Drogenhandel beträgt derzeit in der Schweiz fast 100 Prozent. 2002 hat es 528 Drogenfälle gegeben, in der die Täter nachweislich solche Karten verwendeten. Dazu kamen Hinweise der Bundesanwaltschaft, dass Schweizer Prepaidkarten im Ausland von Terroristen verwendet wurden, auch von einem El-Kaida-Führungsmann aus dem nächstem Umfeld von Bin Laden. Ausserdem gebe es eine neue Dimension mit dem neusten Handy-Typ mit integrierter Kamera, mit dem Bilder ins Internet gestellt werden können. Da könne es sich auch um Kinderpornografie handeln, wurde argumentiert.