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Freitag
06.07.2001

Ein neues Gesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der digitalen Signatur soll eine Grundlage für den elektronischen Geschäftsverkehr schaffen. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament die Neuregelung «ZertES», die eine seit Mai 2000 geltende Versuchsordnung ablösen soll. Durch «ZertES» wird die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, wenn sie von einem anerkannten Zertifizierungsdienst beglaubigt wurde. Das neue Gesetz regelt zudem die Voraussetzungen für die Anerkennung eines solchen Zertifizierungsdienstes, dessen Zertifikate bescheinigen, dass ein öffentlicher Prüfschlüssel einer bestimmten Person zugeordnet ist. Die Kombination des öffentlich einsichtbaren Schlüssels mit einem privaten Prüfschlüssel ermöglicht es, den Absender eines elektronischen Dokuments zu identifizieren. Gemäss «ZertES» haftet der Inhaber für den Missbrauch seines privaten Schlüssels, wenn er die Vorsichtsmassnahmen zur Geheimhaltung nicht eingehalten hat. Diese Massnahmen werden vom Bundesrat in einer Verordnung näher umschrieben. Der Anbieter des Zertifizierungsdienstes seinerseits muss für die Qualität seiner Dienstleistung einstehen. Weil auch Behörden auf eine sichere elektronische Kommunikation angewiesen sind, soll auch die öffentliche Hand solche Zertifizierungsdienste anbieten können. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüft zurzeit, ob der Staat jedem Bürger oder sogar jedem Einwohner eine digitale Identität geben soll.