Die deutsche «Bild» kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus: Nebst harscher Kritk aus dem Kanzleramt und einer Beschwerde des Bundesgerichtshofes beim Presserat musste das Boulevardblatt am Wochenende erneut eine juristische Niederlage verarbeiten. So wurde die Zeitung nach der Veröffentlichtung von «sensationellen Pin-up-Fotos» von «Tagesschau»-Sprecherin Eva Hermann verpflichtet, eine mehrspaltige Gegendarstellung zu drucken, die vollen Verfahrenskosten zu übernehmen und eine Busse von 5000 Euro zu bezahlen, schreibt Spiegel-Online am Wochenende. Der Vergleich war vor dem Kammergericht Berlin zu Stande gekommen.
Zuvor hatte das Landgericht Berlin bereits der Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer in einem Verfahren gegen die «Bild am Sonntag» ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro zuerkannt. Das Gericht wertete es als hartnäckigen Verstoss, dass die Zeitung auf ihrer ersten Seite Privatfotos von Grönemeyers Freundin druckte, obwohl das Paar sich bereits im Vorfeld anwaltlich an das Blatt gewandt hatte. Ebenfalls im Sinne Grönemeyers urteilte jüngst das Kammergericht Berlin: Weil «Bild» ein Foto des Paars auf der ersten Seite brachte, obwohl gegen Springer in derselben Sache bereits eine einstweilige Verfügung ergangen war, verhängte das Kammergericht ein Ordnungsgeld von 10 000 Euro gegen die Zeitung.
Sonntag
15.02.2004