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Montag
19.06.2023

Marketing / PR

Wie mit Polit-Werbung und ihren Vorstufen in den User-Posts umzugehen ist, ist dem Bundesrat noch nicht ganz klar. (Bild Screenshot Facebook)

Wie mit Polit-Werbung und ihren Vorstufen in den User-Posts umzugehen ist, ist dem Bundesrat noch nicht ganz klar. (Bild Screenshot Facebook)

Als der Bundesrat vor zwei Jahren die «Strategie soziale Medien» verabschiedete, war eine nicht unwichtige Frage noch offen: Wie die Behörden nämlich mit Kommentar- und Dialog-Funktionen in den sozialen Medien umgehen.

Die Frage ist nicht nebensächlich, touchiert sie doch neben der vielzitierten Meinungsfreiheit auch die kommerzielle oder gar politische Werbung, die sich im Windschatten der Behördenkommunikation womöglich besondere Effekte erschleichen könnte.

Bisher herrscht in diesen Fragen ein Regel-Salat. Viele Departemente und Ämter sind auf Facebook, Youtube oder Instagram präsent. Zu einigen dieser Profile existieren öffentlich zugängliche Netiquetten, die über den Umgang mit Kommentaren informieren. Andere Ämter haben Regeln in internen Dokumenten festgehalten.

Diese Regeln variieren teilweise stark. Der Umgang mit Hassaufrufen, Beschimpfungen, Werbung und Beiträgen ist von Amt zu Amt sehr divers.

Welche Hausregeln die sozialen Medien selber aufstellen, kann der Staat selbstredend nicht beeinflussen. Der Regelungsentwurf des Bundesrats listet nun aber ein paar Kriterien auf, die die sozialen Medien erfüllen müssen, damit die Behörden aktiv werden dürfen.

So müssen alle in der Schweiz wohnhaften volljährigen Personen die Inhalte abrufen können. Oder es muss den Behörden jederzeit möglich sein, auf «stumm» zu schalten, sprich ihr Benutzerkonto inklusiv Content unzugänglich zu machen. Oder aber die Behörden müssen via Profil kontaktiert werden können.

Im zweiten Teil regelt der Entwurf, welche Arten von Kommentaren von den Behörden gelöscht oder verborgen werden dürfen. Also zum Beispiel, wenn ein Post zur Begehung von Verbrechen oder zu Hass aufruft, wenn Ehrverletzung oder Diskriminierung betrieben wird, oder wenn Gewalt verherrlicht oder verharmlost wird.

Und auch Fake ist ein Thema im Regelentwurf. «In bestimmten Bereichen können falsche Informationen unmittelbar gefährlich sein, wenn sie geglaubt werden. Analog zu Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe c des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sind Beiträge unzulässig, die zu einem Verhalten anregen, das die Gesundheit, die Umwelt oder die persönliche Sicherheit gefährdet», heisst es weiter zu den Posts, die die Behörden auf ihren Konten unterdrücken können.

Kommerzielle Werbung soll auf den Facebook-Konten der Behörden verboten werden. 

Wie mit Polit-Werbung und ihren Vorstufen umzugehen ist, ist dem Bundesrat noch nicht ganz klar. Im Regelentwurf finden sich zwei Varianten: «Politische Beiträge, die auch als Werbung für politische Anliegen verstanden werden können, sind hingegen zulässig.»

Oder aber: «Zulässig sind individuelle Beiträge, die sich beispielsweise für oder gegen eine Abstimmungsvorlage aussprechen. Ebenfalls zulässig sind Beiträge mit einem Link auf politische Werbeinhalte, wenn dieser Link Teil eines individuellen Kommentars zum Inhalt der Verwaltungseinheit darstellt, zu dem der Beitrag abgegeben wurde.»