Das Kantonsgericht Freiburg hat ein Ausstandsbegehren von Jean-Marc Angéloz, Chefredaktor der Zeitschrift «L'Objectif», gegen die Richter des Appellationshofes abgelehnt. Diese hatten eine Verurteilung des Journalisten wegen übler Nachrede bestätigt. Weil Angéloz einen ruandischen Staatsangehörigen als «Nazi» bezeichnet hatte, war er in erster Instanz zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Am 16. März bestätigte der Appellationsgerichtshof das Urteil. Nach der Urteilsbestätigung reichte Angéloz ein formelles Ausstandsbegehren ein, das nun am Dienstag abgelehnt wurde.
Dienstag
01.05.2001