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Freitag
05.12.2003

«Business as usual» heisst es am kommenden Mittwoch für viele Schweizer Unternehmen während der mit Spannung erwarteten Bundesratswahl. Dennoch dürfen Angestellte die Wahlen am Fernsehen live verfolgen, solange der Betrieb nicht stillsteht. «Wir überlassen das dem gesunden Menschenverstand», sagt Axel Langer, Sprecher der Grossbank UBS, auf Anfrage. Diejenigen der über 25 000 UBS-Angestellten in der Schweiz, welche die Bundesratswahl am Fernsehen mitverfolgen wollen, müssten das mit ihrem Team absprechen. Der Job müsse gemacht werden. Es sei klar, dass sich nicht die Belegschaft einer ganzen Filiale vor den TV-Apparat zurückziehen könne. Eine Weisung von oben gebe es aber nicht. Ohnehin werde bei der UBS Jahresarbeitszeit angewendet, was Vor- oder Nacharbeiten erlaube, sagt Langer.

Bei Coop dagegen gelten am kommenden Mittwoch fixe Einsatzpläne wie an jedem Werktag. «In den Filialen und Verteilzentren wird es wohl kaum möglich sein, die Wahlen zu verfolgen», sagt Personalchef Peter Keller. Doch in den Kantinen von Coop hätten die Mitarbeitenden während der Pausen die Gelegenheit, sich auf den neusten Stand zu bringen. Wer sich umfassend über die Wahlen informieren möchte, könne einen freien Halbtag beziehen. Pragmatisch geht die Bahngesellschaft BLS Lötschbergbahn vor: In den Werkstätten und Betriebszentralen können die interessierten Mitarbeitenden die Wahl am Radio mitverfolgen, wie BLS-Sprecher Urs Pfenninger sagt. Beim Personenverkehr seien in den Aufenthaltsräumen TV-Geräte vorhanden. Wenn die Angestellen die Wahl am Radio mitverfolgten, sei das kein Problem, solange die Arbeit nicht beeinträchtigt werde, heisst es bei den SBB. Der TV-Apparat gehöre in die Freizeit, gegen das Fernsehen während der Pausen gäbe es natürlich nichts einzuwenden.

Während die Migros bei Fussballereignissen TV-Räume einrichtete, ist das für die Bundesratswahl nicht vorgesehen. Die Angestellten müssten sich selber darum kümmern, wenn sie die Live-Übertragung verfolgen wollten. «Sofern die Arbeit gemacht ist, sind wir tolerant», erklärt Migros-Sprecherin Monika Weibel. Beim Basler Pharmakonzern Novartis verweist man auf die Eigenverantwortung der Angestellten und die flexible Arbeitszeit. Ähnlich tönt es bei der Credit Suisse Group: Die Wahlen werden als «Privatsache der Mitarbeiter» betrachtet. Es liege in der Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten, ihren Mitarbeitenden allenfalls das Zuschauen zu ermöglichen. «Der Betrieb darf nicht gestört werden», lautet der oberste Grundsatz bei der Post. Das gelte sowohl für Bundesratswahlen als auch für sportliche Anlässe. Bei einem Unternehmen mit 55 000 Angestellten wird der Entscheid den jeweiligen Bereichsleitern überlassen.

Viele Swisscom-Angestellte könnten die Wahlen auch ohne Fernseher live mitverfolgen, sagt Konzernsprecher Sepp Huber - und zwar über das Internet. «Natürlich gibt es ein gesundes Mass», sagt Huber. Wie und wo die Chefs das Ereignis mitverfolgen, liess sich nicht in Erfahrung bringen. Auch bei der UBS, wo die Führung sich klar zu ihren bevorzugten Kanditaten geäussert hatte, heisst es, das sei Privatsache der Konzernleitung.