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Sonntag
11.01.2015

TV / Radio

Mixed Martial Arts: Erlaubt ist fast alles

Mixed Martial Arts: Erlaubt ist fast alles

Die Mixed-Martial-Arts-Kämpfe der Organisation Ultimate Fighting Championship dürfen in Bayern ausgestrahlt werden. Das Verwaltungsgericht München urteilte am Freitag, dass ein durch die Bayrische Landeszentrale für neue Medien ausgesprochenes Ausstrahlungsverbot rechtswidrig sei.

Es handle sich bei den Ultimate-Fighting-Formaten grundsätzlich um ausstrahlungsfähige Inhalte. Ein Verstoss gegen das Sittlichkeitsgefühl oder eine jugendgefährdende Wirkung lasse sich nicht feststellen. Die Einstufung der Mixed Martial Arts als Sport hält das Gericht für nachvollziehbar.

Die Bayrische Landeszentrale für neue Medien habe nicht die Befugnis, ein aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten. Die Interessen der Zuffa, dem Unternehmen hinter der Organisation Ultimate Fighting Championship, seien dabei nicht in Erwägung gezogen worden.

Mixed Martial Arts sind eine Art des Vollkontaktwettkampfs, bei dem Techniken aus verschiedenen Kampfsportarten angewendet werden. Auch im Bodenkampf darf geschlagen und zum Teil getreten werden.

Bis im März 2010 konnten Zuschauer in Bayern die Veranstaltungen des Ultimate Fighting Championship beim TV-Sender Sport1/DFS verfolgen, bis die Bayrische Landeszentrale ihre ein Jahr zuvor erteilte Ausstrahlgenehmigung aufhob.