Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat der Klage des «religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit» nicht stattgegeben. Die Gruppierung hatte die Entfernung aller Kreuze in offiziellen Gebäuden Bayerns gefordert.
Die Kreuze hängen erst seit April 2018, als Ministerpräsident Markus Söder als eine der ersten Amtshandlungen die Diensträume mit Kreuzen schmückte; Theater, Universitäten und Museen waren nicht dabei.
Es ging Söder um den Kulturkampf: «Die kulturelle Prägung des Landes» solle sichtbar sein, und er hat den Kampf gewonnen. Das Gericht entschied, dass das «Verbot von Diskriminierung wegen des Glaubens» durch die Kreuze in Dienstgebäuden nicht verletzt werde.
Zudem gäbe es in Deutschland keine «strenge Laizität». Christliche Kreuze in Diensträumen seien keine christlichen Ordnungsvorschriften, sondern diese würden tatsächlich den «Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns» bedeuten.
Der Entscheid wird laut den Klägern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergezogen.