Ein Artikel von Bild.de, der die Geschehnisse im Konzertsaal Bataclan während des Terroranschlags vom 13. November in Paris thematisiert, verstösst trotz Foto mit «blutverschmiertem Boden und zahlreichen Leichen in deutlich sichtbaren Blutlachen» nicht gegen die Menschenwürde.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Deutschland hat dies einstimmig festgelegt. In einer Medienmitteilung begründet die KJM ihre Entscheidung damit, dass das Foto einen Überblick über einen grossen Ausschnitt des gesamten Tatorts biete und die Leichen dabei nur einen geringen Teil an der Gesamtfläche der Abbildung einnehmen würden.
«Gesichter sind nicht zu erkennen und es werden keine Verletzungen in den Fokus der Abbildung gerückt. Somit wurde die Subjektqualität der abgebildeten Menschen nicht missachtet», so die KJM.
Ausserdem umfasse die Pressefreiheit die freie Wahl der Art und Weise, in der über ein Ereignis berichtet wird. Der Artikel behandle ein Ereignis des aktuellen Tagesgeschehens von grösstem öffentlichen Interesse und das Foto soll die Dramatik der Ereignisse sowie ihre schrecklichen Folgen veranschaulichen. Es sei deshalb ein berechtigtes Interesse für die Form der Darstellung der Berichterstattung vorgelegen.