Die «Basler Zeitung» hätte beim Bericht «Prozess wegen Botox-Hetze» über Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken Schweiz den letzten Satz nicht publizieren dürfen. Im BaZ-Artikel, der über eine Gerichtsverhandlung in Münchwilen informiert, hiess es am Ende über den Präsidenten des Vereins: «Nun muss er eine Busse von 6000 Franken bezahlen».
Kessler war mit SRF-Moderatorin Katja Stauber vor Gericht gelandet, weil er ihr vorwarf, sich mit Botox behandelt und sich somit der Tierquälerei schuldig gemacht zu haben. Beim Presserat beanstandete er, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch kein Urteil gefällt worden sei.
«Der Ausgang des Verfahrens war noch völlig offen», so der Beschwerdeführer. Inzwischen liege das (noch nicht rechtskräftige) Urteil vor, welches auf 1600 Franken Busse laute. Obwohl die Redaktion durch einen Leserbrief auf diese Falschmeldung aufmerksam gemacht worden sei, habe sie keine Berichtigung veröffentlicht.
Die «Basler Zeitung» wies den Vorwurf zurück. Im Artikel werde ersichtlich, dass noch kein Urteil ergangen sei. Es handle sich um eine kommentierende Wertung, die von der Leserschaft nicht als Faktenbehauptung wahrgenommen werden könne.
Selbst wenn der Presserat diesbezüglich zu einem anderen Schluss kommen sollte, handle es sich um eine journalistische Ungenauigkeit, welche es dem Leser keineswegs erschwere, den Prozessbericht richtig zu verstehen, heisst es in der Stellungnahme der Zeitung.
Der Presserat liess diese Argumente aber nicht gelten. «Der Satz enthält offensichtlich keine kommentierende Wertung, sondern eine Falschmeldung», so der Presserat. Zwar sei der «Basler Zeitung» zuzugestehen, dass die Kurzmeldung zunächst korrekt festhalte, es sei noch kein Urteil ergangen. Trotzdem erscheine der letzte Satz geeignet, die Leserschaft zu verwirren und zu täuschen.
Nicht verletzt sieht der Presserat hingegen die Berichtigungspflicht. Mit der Veröffentlichung eines zweiten Berichts habe die «Basler Zeitung» die Falschmeldung inhaltlich korrigiert, auch wenn sie die Berichtigung nicht als solche deklariert habe.