Die «Basler Zeitung» (BaZ) unterstellte dem Historiker Georg Kreis, dass er Belege für den Kauf der Kunstsammlung von Curt Glaser «unter den Teppich gekehrt» habe. Laut Presserat lieferte die Zeitung aber keine Begründung für ein absichtliches Verschweigen von Tatsachen durch Georg Kreis.
Unter dem Titel «Georg Kreis verschwieg Basler Raubkunst-Akte» berichtete die BaZ am 18. Januar, dass der Basler Historiker Kenntnis von Unterlagen «zum heiklen Kauf der Glaser-Sammlung 1933, welche das Basler Kunstmuseum belastet hätten», gehabt habe. Die Belege zeigten gemäss «Basler Zeitung», dass die 120 Kunstobjekte aus der Glaser-Sammlung vom Kunstmuseum zu «billigen Preisen» erworben wurden.
Als Mitglied der Bergier-Kommission sei Kreis gleichzeitig für eine Studie zum Thema Raubkunst verantwortlich gewesen. «Doch der renommierte Professor hat einen der wohl grössten Fälle von Raubkunst - sogenanntem verfolgungsbedingtem Verlust - der Schweiz verschwiegen und damit das Basler Kunstmuseum vor unangenehmen Schlagzeilen und vermutlich auch früheren Rückgabeforderungen durch die Glaser-Erben bewahrt», heisst es im Artikel der BaZ.
Die Unterstellungen, dass Kreis den fraglichen Kauf des Basler Kunstmuseums «verschwiegen» und «unter den Teppich gekehrt» habe, verstossen gemäss Presserat gegen die journalistische Wahrheitspflicht.
Es bleibe offen, weshalb Georg Kreis und seine Mitautoren diese Informationen nicht verwendeten, um den Fall in der Studie zur Raubkunst zu erwähnen oder abzuhandeln. «Somit ist es nicht zulässig, Kreis eine Intention zu unterstellen.»