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Dienstag
24.04.2001

Die Basler Regierung kritisiert den Entwurf des Bundesrates für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG): Das duale Modell mit dem Service Public und dem Gebührenprivileg bei der SRG ist richtig, wobei das Privileg der SRG mit Auflagen zu verbinden sei, die den Service Public sicherstellen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort vom Dienstag. Dazu gehört die dezentrale Radioproduktion und das Einsetzen eines unabhängigen Aufsichts-Beirates der SRG, der aber breiter abgestützt werden muss. Die Regierung setzt sich neben dem vollständigen Erhalt des Radiostudios Basel auch für weitere langfristig orientierte Investitionen von Radio DRS in Basel ein. Dies schliesse eine Teilkonzentration in Zürich oder Bern aus. Zudem sind heutige SRG-Angebote nicht in Frage zu stellen. Die Radio-Regionaljournale sowie der Radio-Jugendsender Virus sollen ohne Bewilligung des Bundesrates erlaubt bleiben. Sponsoring - das der Bundesrat verbieten will - soll erlaubt sein, wenn die SRG damit die Produktionskosten der Sendungen decken kann. Verboten werden sollten der SRG Unterbrecherwerbung und verwandte Werbeformen. Neben dem Bund müssen auch die Kantone das Recht haben, Fernseh- und Radioveranstalter dazu zu verpflichten, dringliche polizeiliche Bekanntmachungen auszustrahlen. Abgelehnt wird die Wahl der gesamten SRG-Oberleitung durch den Bundesrat, was dem Föderalismus widerspreche. Die vorgesehenen Massnahmen gegen die Medienkonzentration seien «unausgereift», heisst es weiter. Mit der Beschränkung auf elektronische Medien zielen sie an der Realität vorbei. Und ihr Fokus auf die lokale Ebene vernachlässige die kapitalmässige Beherrschung regionaler Medien durch marktmächtige Verlagshäuser.