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Donnerstag
10.04.2003

Werbung für Tabak und Alkohol soll im Baselbiet auf öffentlichem Grund sowie auf öffentlich einsehbarem privatem Grund verboten werden. Zwei entsprechende Vorstösse hat das Kantonsparlament am Donnerstag an die Regierung überwiesen. Die Regierung war bereit, die beiden als Motionen eingereichten Vorstösse als Postulate entegegen zu nehmen. «Handlungsbedarf ist angesagt», sagte Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektor Erich Straumann. Die Baselbieter Regierung wolle «wirklich etwas machen», nachdem das Bundesgericht ein kantonales Verbot von Genf gestützt hatte. Für die Vorstösse angeführt wurden vor allem gesundheitspolitische und volkswirtschaftliche Argumente sowie der Jugendschutz. So warnten die Motionärinnen im Rat, zu rauchen beginne man jung, weshalb just die Jungen von der Tabakbranche am meisten umworben seien. Auch die neu aufgekommenen Alcopop-Mischgetränke seien speziell für Jugendliche gefährlich. Gegen das Werbeverbot votierte einzig die SVP-Fraktion, die dafür mehr Prävention anregte. Sie zweifelte die Wirkung eines kantonalen Werbeverbots an und machte sich für die Werbefreiheit stark.