Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Plakatverordnung insofern geändert, als Werbung für sexuelle Dienstleistungen auf öffentlichem Grund ab sofort nicht mehr zugelassen wird. «Mit der Verordnungsänderung kann mindestens teilweise vermieden werden, dass die Bevölkerung mit Plakatwerbung konfrontiert wird, die überwiegend Frauen als käufliche Sexobjekte darstellt und dadurch zu diskriminierenden Geschlechter- und Rollenstereotypen beiträgt», teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.
Mit seinem Entscheid reagiert der Regierungsrat auf einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss von Ursula Metzger (SP). Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, den Vorstoss mit dem Titel «Änderung der Plakatverordnung betreffend sexueller Dienstleistungen» als erledigt abzuschreiben.




