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Donnerstag
04.09.2003

Das Landgericht München hat am Donnerstag entschieden, dass die Illustratorin Barbara von Johnson auch nach Bearbeitungen ein Urheberrecht an der Kinderbuch-Figur Pumuckl behält. Anfang der 60er Jahre hatte von Johnson die Zeichnungen zur Illustration der Pumuckl-Bücher von Ellis Kaut entworfen. Das Gericht erklärte in seinem Urteil, das heutige Erscheinungsbild des Pumuckl sei Ergebnis einer unfreien Bearbeitung, es handle sich nicht um ein vom Ur-Pumuckl eigenständiges Werk. Von Johnson bekam vom Gericht auch das Recht zugesprochen, bei Verbreitungen der aktuellen Illustrationen des Kobolds als Urheberin der grafischen Vorlage genannt zu werden, um nicht in Vergessenheit zu geraten.