Neu sind alle Aufsichtsentscheide des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) im Bereich Radio und Fernsehen übers Internet einsehbar. Unter http://www.bakom.ch publiziert das Bakom Entscheide, die sich mit der Frage befassen, ob konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter gegen ihre Konzession oder das Radio- und Fernsehgesetz verstossen haben. Diese Transparenz in der Aufsichtspraxis des Bakom ist als präventive Massnahme und als Dienstleistung für die Anbieter von Radio- und Fernsehprogrammen gedacht, teilt das Bakom am Freitag mit. Darf ein lokaler Fernsehveranstalter ein Programm einer anderen TV-Station übernehmen? Unter welchen Bedingungen stellt ein Werbeblock Unterbrecherwerbung dar? Denn die Mehrzahl der Verfahren setze sich mit Fragen aus den Bereichen Werbung (Unterbrecherwerbung, Alkoholwerbung, Schleichwerbung), Sponsoring (Sponsern von Nachrichtensendungen, werbende Sponsorensendungen) sowie technische Verbreitung (Überschreitung des Konzessionsgebietes, zu starke Sendeleistung) auseinander, heiss es weiter.
Freitag
08.12.2000