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Mittwoch
21.07.2010

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende 2009 drei Beschwerden gegen die Vergabe von lokalen Radio- und Fernsehkonzessionen gutgeheissen und zur Neubeurteilung an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zurückgewiesen. Mit den neuen Entscheiden sei erst 2011 zu rechnen. Inzwischen sind beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden wegen des Verfahrensablaufs eingegangen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag mitteilte.

Deshalb wurden die Verfahren in den Versorgungsgebieten Aargau und Südostschweiz vorerst sistiert. Wann das Gericht entscheiden wird, kann nicht abgeschätzt werden, weil das Beschwerdeverfahren durch Ausstandsbegehren gegen die Besetzung des Gerichts zusätzlich verzögert wird. Dementsprechend ist nicht bekannt, wann die Konzessionen in diesen Versorgungsgebieten erteilt werden.

Die beim Uvek hängigen Konzessionsverfahren betreffen die Versorgungsgebiete Ostschweiz für Regionalfernsehen sowie Aargau und Südostschweiz für UKW-Radio. Das Bakom, welches im Auftrag des Uvek das Verfahren führt, hat die Parteien über diesen Verfahrensablauf und den Zeitplan informiert. Im Einvernehmen mit der Wettbewerbskommission definiert das Bundesamt die relevanten Märkte, die die Wettbewerbskommission (Weko) hinsichtlich marktbeherrschender Stellung untersuchen wird. Zudem erstellt das Bakom einen Fragebogen für eine öffentliche Befragung zur Situation auf diesen Märkten.

Gemäss Zeitplan hätte der Gutachtensauftrag an die Weko für alle drei Versorgungsgebiete diesen Sommer erteilt werden sollen. Nicht betroffen ist das Verfahren in der Ostschweiz, das wie geplant weitergeführt werden kann. Zurzeit läuft in diesem Versorgungsgebiet die Marktbefragung. Mit einem Konzessionsentscheid des Uvek in der Ostschweiz kann in der ersten Hälfte 2011 gerechnet werden.