Das Bundesgericht hat den UVEK-Entscheid vom vergangenen April bestätigt: Der Betrieb der Sendeanlagen des Zuger Lokalsenders Radio Sunshine ist mangels entsprechender Konzession zu Recht vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) untersagt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Im Dezember 1998 verfügte das Bakom die Abschaltung nicht bewilligter Sendeanlagen, unter ihnen die Standorte Futtermühle Sempach und Mattgrat. Eine Beschwerde des Lokalradios ans Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) blieb erfolglos. Die Kommunikation zwischen Radio Sunshine und dem Bakom schien nicht klar gewesen zu sein, denn das Lokalradio hatte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht argumentiert, es habe für den Betrieb auf eine Zusicherung des Bakoms vertraut, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Trotz dieser vermeintlichen Zusage hätte Radio Sunshine sich nicht auf den Schutz berechtigten Vertrauens berufen können. Das Bakom gestand zwar eigene Fehler und «Kommunikationsunterbrüche» ein, eine Zusicherung könne daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Inzwischen wurde die Sendeanlage Mattgrat offiziell bewilligt, für den Standort Futtermühle Sempach ist ein Gesuch hängig.
Donnerstag
18.01.2001