Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bemüht sich um klarere Vorschriften für die Arbeitsbedingungen in der Telekom-Branche. Allerdings lässt es auch einigen Spielraum. Arbeitgeber seien zwar gesetzlich verpflichtet, die Branchenstandards für die Arbeitsbedingungen einzuhalten. Dies gelte aber nur für den eigentlichen Kern der Arbeitsverhältnisse, nämlich Arbeitszeit, Ferien und Lohn, schrieb das Bakom am Mittwoch in einem Communiqué. Es stützt sich dabei auf ein Gutachten, welches das Amt bei der Universität Basel in Auftrag gegeben hat. Auch für das Einhalten von Kündigungsregeln oder Sozialplänen besteht demnach kein Zwang. Zudem gelten die Bestimmungen nur für die Anbieter von Fernmeldediensten, nicht für Zulieferbetriebe und Betriebe, die in der Wertschöpfungskette vor- oder nachgelagert seien.
Eine Verpflichtung für Gesamtarbeitsverträge oder deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung bestehe ebenfalls nicht. Missachteten aber die Telekom-Anbieter die branchenüblichen Arbeitszeit-, Ferien- und Lohnverhältnisse, schreite das Bakom als Aufsichtsbehörde ein und beantrage gegebenenfalls Sanktionen der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom). Einer der Auslöser für diese Klarstellungen waren die im letzten Winter angekündigten Massenentlassungen beim Telekom-Anbieter Orange, sagte Peter Fischer, stellvertretender Direktor des Bakom. In der sich rasch wandelnden Branche gebe es immer wieder Diskussionen um Restrukturierungen.
Das Bakom habe sich nun mit dem Gutachten, das sich auch als Grundlage für andere zunehmend liberalisierte Branchen wie Verkehr oder Post eigne, besser gerüstet. Gegenwärtig sehe es keinen Handlungsbedarf, da keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Arbeitsbedingungen in der Telekom-Branche verletzt würden, so Fischer weiter. Ziel sei vielmehr die Prävention. Dazu suche das Bakom das Gespräch mit Telekom-Anbietern und Gewerkschaften.
Mittwoch
17.12.2003