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Dienstag
12.10.2010

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beanstandet einen Werbespot, der im März und in der ersten Aprilwoche im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wurde. Während des Spots wurden Bestelladressen eingeblendet, was den geltenden Bestimmungen widerspricht. Zwar darf seit Anfang des Jahres Alkoholwerbung ausgestrahlt werden, allerdings sind Hinweise, die eine unmittelbare Bestellung möglich machen, nicht erlaubt. Nun soll das SF Werbeeinnahmen in der Höhe von rund 160 000 Franken an den Bund abliefern. «Die Grössenordnung stimmt, bis zur definitiven Rechtskraft geben wir dazu aber keine konkreten Auskünfte», sagte SRG-Pressesprecher Daniel Steiner am Montag gegenüber dem Klein Report.

Zwar habe das SF noch vor der Intervention des BAKOM den Spot abgeändert. «Im konkreten Fall hatte dies leider keinen Einfluss auf die Verfügung des BAKOM», so Steiner. Die Verantwortung zur Prüfung der Spots liegt bei Publisuisse. Im Zweifelsfall müssen sie durch den Rechtsdienst der SRG und den des BAKOM beurteilt werden. Noch ist die Verfügung nicht rechtskräftig. Die SRG prüft noch, ob sie die Verfügung weiterziehen will.