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Sonntag
03.06.2012

Axel Springer muss die Busse in Höhe von 50 000 Euro bezahlen, die dem Verlag auferlegt wurde, weil dieser mit Gunter Sachs Werbung für die «Bild am Sonntag» gemacht hatte. In einer Ausgabe im Jahr 2008 wurde Sachs bei der Lektüre einer Zeitung mit «Bild»-Symbol gezeigt. Im Text hiess es zudem: «Gunter Sachs auf der Jacht `Lady Dracula`. Er liest `Bild am Sonntag`, wie über elf Millionen andere Deutsche auch.»

Gunter Sachs, der zwischenzeitlich verstorben ist, hatte den Verlag daraufhin auf Unterlassung und auf Zahlung einer Lizenzvergütung verklagt. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Verlag zwar zur Unterlassung, wies die Klage aber im Übrigen ab. Das Oberlandesgericht Hamburg hingegen verurteilte im Berufungsverfahren den Verlag zu einer Lizenzvergütung. Dieses Urteil, das wiederum vom Verlag weitergezogen wurde, hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.

«Der Senat hat eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin gesehen, dass der Kläger durch die Abbildung und die begleitende Textberichterstattung ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt worden ist», heisst es in der Mitteilung des Bundesgerichtshofes. «Das Persönlichkeitsrecht des Klägers hat Vorrang gegenüber dem nur als gering zu veranschlagenden Interesse der Öffentlichkeit an der Neuigkeit, dass der Kläger auf seiner Jacht die Zeitung `Bild am Sonntag` liest.»