Die Freischaffenden und Selbständigerwerbenden in Medien- und Kreativberufen können aufatmen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Donnerstag beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auf «Härtefälle» auszuweiten.
Anspruchsberechtigt sind neu auch Selbständigerwerbende, die zwar ihren Beruf weiterhin ausüben dürfen, allerdings aufgrund der behördlichen Massnahmen weniger oder gar keine Arbeit mehr haben. Es geht also um indirekt betroffene Personen.
Die Entschädigung erfolgt rückwirkend ab dem 17. März für vorerst zwei Monate. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zwischen 10'000 und 90'000 Franken.
Die Gewerkschaft Syndicom und sechs weitere Verbände der Medien- und Kreativbranche begrüssen den Entscheid des Bundesrates. In den letzten Wochen hatten sie vehement eine Lösung für Selbständige und Freischaffende gefordert.
Langfristig seien allerdings weitere Verbesserungen für diese Berufsgruppe nötig: «Oft fehlt ein Schutz bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die Pandemie machte das auf einen Schlag für Gesellschaft und Politik sichtbar.»