Wer über das Internet einkauft, soll innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten dürfen. Die Ausserrhoder Regierung unterstützt in ihrer Vernehmlassung vom Freitag die entsprechenden Vorschläge des Bundes zum Ausbau des Konsumentenschutzes im Kaufrecht. Der Vertrieb von Waren via Internet oder per Telefon nehme stetig zu. Kaufverträge würden leicht und innert kurzer Zeit abgeschlossen. Konsumenten seien deshalb vor unüberlegten Vertragsabschlüssen zu schützen. Wenn Güter und Dienstleistungen auf elektronischem Weg angeboten würden, sei Transparenz besonders wichtig. Deshalb will die Regierung die Anbieter verpflichten, vollständige Angaben über sich, ihre Produkte und die Vertragsbedingungen zu machen.
Freitag
01.06.2001