Happy End für die Stadt Kloten: Der übergrosse EHC-Kloten-Puck muss nicht abgebrochen werden. Die Skulptur mit dem Logo des Eishockeyclubs war dem Kanton Zürich wegen unerlaubter Werbung ein Dorn im Auge. Nun hat das Tiefbauamt die Bewilligung verlängert.
Gemäss dem Kanton Zürich handle es sich um einen «Grenzfall», steht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Deshalb dürfe der Puck bis zur nächsten umfassenden Sanierung nun doch stehen bleiben.
Damit findet die kuriose Geschichte um den Klotener Puck-Kreisel zumindest vorläufig ein versöhnliches Ende. 2014 hat das kantonale Tiefbauamt die überdimensionierte Scheibe im Rahmen des 80-jährigen Jubiläums des Eishockeyklubs EHC Kloten bewilligt - zunächst allerdings nur befristet auf drei Jahre.
Der Puck kam dann so gut an, dass die Stadt Kloten die Frist bis Ende September 2019 verlängern liess. Doch auch nach dem Ende dieser Zeitspanne wurde die Skulptur nicht abgerissen, weil sie mittlerweile als «Wahrzeichen» angesehen werde.
Das Tiefbauamt blieb hartnäckig und drohte, die Scheibe eigenhändig zu entfernen. Der Stadtrat von Kloten lenkte daraufhin teilweise ein und deckte das Logo Anfang November des letzten Jahres provisorisch ab.
Nun gab sich der Kanton einsichtig und erlaubte den Klotenerinnen und Klotenern ihren Puck. Das Tiefbauamt erkenne an, dass «der EHC-Puck für die Stadt Kloten über die Jahre zu einem `Wahrzeichen` geworden ist». Die Eishockeyscheibe bleibt also auf dem Kreisel.
Der Stadtrat von Kloten zeigte sich am Donnerstag über diese Tatsache «sehr erfreut». Der Entscheid des Kantons trage «dem Umstand Rechnung, dass der überdimensionierte Puck für die Klotenerinnen und Klotener von grosser Bedeutung ist und viel zur Identitätsstiftung» beitrage.