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Mittwoch
03.03.2010

Die Ringier-TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» wird vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wegen möglicher Sponsoring-Verstössen überprüft. Inzwischen ist ein Aufsichtsverfahren gegen die Sendung eingeleitet worden, wie der Bakom-Jurist Michael Stämpfli gegenüber dem Klein Report am Mittwoch bestätigt. Man vermute eine «weitgehende Einbettung von Sponsoren in die Sendung». Sponsoren dürften Gegenstand der Sendung sein, so Stämpfli weiter, «aber keine Werbung betreiben».

Gemäss Medienberichten hat auch Ringier-Mediensprecher Stefan Hackh den Sachverhalt bestätigt und festgehalten, dass es derzeit nur um die Ankündigung einer Untersuchung geht. Es ist aber nicht das erste Mal, dass die vom Ringier-Medienkonzern produzierte, einst von Doktor Samuel Stutz lancierte Gesundheitsshow vom Bakom unter die Lupe genommen wird.

Die Gesundheitssendung, die im Rahmen von Presse TV ausgestrahlt wird, hatte im Jahr 2005 die Sponsoren «ungenügend genannt», weshalb ein Verstoss gegen Art. 19 Abs. 2 RTVG festgestellt wurde. Im Weiteren stellte das Bakom damals Schleichwerbung (Art. 18 Abs. 1 RTVG, Art. 15 Abs. 2 RTVV), unzulässige Heilmittelwerbung (Art. 18 Abs. 6 RTVG) sowie Werbung im Programm (Art. 18 Abs. 1 RTVG) fest und leitete Massnahmen ein. «Im Rahmen eines parallel geführten Verwaltungsstrafverfahrens, was nach altem Radio- und Fernsehgesetz noch möglich war, wurde Ringier zur Ablieferung eines Teils seiner Sponsoringeinnahmen verpflichtet», erläutert Bakom-Jurist Michael Stämpfli gegenüber dem Klein Report das damalige Verfahren.

Auch im Jahr 2009 (2. Juni) gab es einen Verstoss gegen das Rundfunkrecht, und es wurden Massnahmen von Ringier gefordert. Damals ging es um Werbung für die Sponsoren Europapark, Schulthess-Klinik und ResMed in der Sendung «Gesundheit Sprechstunde» und damit um Verstösse gegen Art. 12 Abs. 3 des neuen Radio- und TV-Gesetzes, wie Bakom-Jurist Michael Stämpfli berichtet.

Kurz darauf: Ringier reagiert intern auf Untersuchung gegen TV-Sendung