Im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung von Amtsgeheimnisverletzungen stimmt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) der Beendigung des Mandats des ausserordentlichen Staatsanwalts Peter Marti zu.
Der Sonderermittler ist nicht mehr im Amt. Die Untersuchungen um die Corona-Indiskretionen zwischen dem Innendepartement und der Ringier-Spitze laufen indessen weiter, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht.
Peter Marti hatte die Aufsichtsbehörde um Entbindung von seinem Untersuchungsmandat im noch hängigen Verfahren gegen Alain Bersets ehemaligen Informationschef Peter Lauener gebeten.
«Die AB-BA hat dem Ersuchen aufgrund der von Peter Marti geltend gemachten persönlichen Gründe zugestimmt und entschieden, dass das Verfahren von der Bundesanwaltschaft weitergeführt werden soll», heisst es aus Bern.
Im Januar 2021 ernannte die Aufsichtsbehörde Peter Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt zur Untersuchung von Amtsgeheimnisverletzungen im Zusammenhang mit dem Inspektionsberichtsentwurf der Geschäftsprüfungsdelegation zur Crypto AG.
Als Folge dieser Untersuchung kamen im März 2022 Sachverhalte ans Tageslicht, die auf mögliche Amtsgeheimnisverletzungen bezüglich der Corona-Pandemie hinwiesen. Zur «Wahrung der Verfahrenseinheit» wurde das Mandat des Sonderermittlers auf die Untersuchung dieses Sachverhalts ausgeweitet.
Zwischenzeitlich ist das Strafverfahren zu den Amtsgeheimnisverletzungen im Zusammenhang mit dem vertraulichen Berichtsentwurf der Geschäftsprüfungsprüfungsdelegation in Sachen Crypto AG rechtskräftig eingestellt worden.
«Da im zweiten, noch laufenden Strafverfahren gegen den ehemaligen Informationschef des EDI keinerlei Verdachtsmomente gegen Mitglieder der Bundesanwaltschaft bestehen, hat die AB-BA entschieden, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernimmt», schreibt die Behörde weiter.
Für den ehemaligen Informationschef des EDI Peter Lauener gilt die Unschuldsvermutung.