Verletzungen von Patent-, Urheber- oder Markenrechten, Beschlagnahmung diverser Produkte - die Staatsanwaltschaft Hannover hat an der Cebit zugeschlagen. Bei 14 Cebit-Ausstellern wurden Vergehen nachgewiesen.
Nach Angaben der deutschen Behörde wurden insgesamt 28 Cebit-Stände aufgrund von Strafanzeigen kontrolliert. Bei 14 Ausstellern sind tatsächlich Schutzrecht-Rechtsverletzungen festgestellt worden.
Die Schutzrechtsverletzungen betrafen vor allem Geräte mit MP3-Funktion oder DVB-taugliche Produkte, für die die Firmen nicht die notwendige Lizenz vorweisen konnten. Alle Beschuldigten hätten sich kooperativ verhalten, betonte die Staatsanwaltschaft. Gegenüber den Vorjahren sei die Zahl der Schutzrechtsverletzungen durch Cebit-Aussteller stark zurückgegangen.
Zwei Ermittlungsrichter beschlagnahmten auf acht Messeständen diverse Produkte. Die Aussteller mussten zudem Sicherheitsleistungen in Höhe der zu erwartenden Geldbussen zahlen.
Mittwoch
03.03.2010



