Der russische Medienunternehmer Wladimir Gussinski kann sich in Spanien wieder frei bewegen. Der spanische Nationale Gerichtshof ordnete am Montag in Madrid die Aufhebung aller Auflagen an. Die Kaution, die der 48jährige bei Entlassung aus der Untersuchungshaft hinterlegen musste, wird Gussinski vom Gericht zurückgezahlt. Der Unternehmer muss sich nicht mehr regelmässig bei der Polizei melden und darf seine Wahlheimat, die südspanische Provinz Cadiz, wieder ohne Erlaubnis verlassen. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass gegen die Ablehnung des Auslieferungsantrags keine Berufung eingelegt worden sei. Der Madrider Gerichtshof hatte in der vorigen Woche das russische Auslieferungsgesuch für den Unternehmer zurückgewiesen. Das Gesuch aus Moskau stützte sich darauf, dass Gussinski in Russland Betrug und Konkursverschleppung im Zusammenhang mit seiner überschuldeten Holding Media Most zur Last gelegt werden. Mehr dazu:
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Gussinski aus Haft entlassen
Gussinski in Spanien wieder inhaftiert
Amtshilfe zur Beschlagnahmung von Gussinski-Immobilien
Montag
23.04.2001